

4667159 / 5558685
Aberglaube
Schwarze Katze und Co.
Glücksbringer, Geister, Horoskope – Fast jeder dritte Europäer ist in irgendeiner Weise abergläubisch. Doch was fällt eigentlich alles unter Aberglaube? Und ist jeder Aberglaube tatsächlich Hokuspokus? Manch eine Bauernregel kann z.B. mit einer meteorologischen Wettervorhersage standhalten. Die psychologische Wirkung von Glücksbringern ist auch nicht zu unterschätzen. Ob diese jedoch einem objektiven Test standhalten, ist fraglich. Dubiose Wahrsager bieten mittlerweile nicht mehr nur auf Jahrmärkten ihre Künste an, wobei sie allein mit einer geschickten Fragetechnik den Kunden auf Glatteis führen können. Dagegen behaupten moderne Hexen, dass sie mit ihren magischen Kräften Zaubertränke brauen können. Doch wenn auch die meisten nicht an solche Medien glauben, lassen sich dennoch viele Formen des Aberglaubens in unserem Alltag finden: Gehören sie auch zu denen, die glauben, dass wenn sie eine Münze am Automaten reiben, sie nicht mehr durchfällt? Alles Quatsch! Viele beschleicht auch immer noch die unterschwellige Angst vor Freitag dem 13. und Ehepaare werden zittrig, wenn es um Brauchtümer bei einer Hochzeit geht.
Trailer abspielen
Lehrplanzentral und an den Bildungsstandards orientiert
Passend dazu
Gleichstellung der Geschlechter
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“, so steht es im deutschen Grundgesetz in Artikel 3. Doch leben wir tatsächlich in einer geschlechtergerechten Gesellschaft? Wie hängen die Begriffe Gleichbehandlung, Gleichberechtigung und Gleichstellung zusammen? Wie kann die Gleichstellung der Geschlechter erreicht werden?
Altersarmut
Innerhalb von 52 Jahren hat sich in der Bundesrepublik das Verhältnis von Beitragszahlern für die Rente zu den bestehenden Rentnern um den Faktor 3 verschlechtert. Sind 1962 noch 6 Erwerbstätige für die Rentenzahlung eines Rentners aufkommen, so mussten 2014 zwei Erwerbstätige für die Rentenzahlung von einem Rentner aufkommen. Die Altersarmut in Deutschland steigt. Denn nur wer 40 Jahre ohne Unterbrechung mindestens 2.100 € verdient hat, bekommt als Rente mehr als den Hartz-IV-Satz ausgezahlt. Beschäftige im Niedriglohnsektor oder in Teilzeit können selbst nach 45 Jahren Arbeit nicht von ihrer Rente leben. Vielen Rentnern bleibt nur der entwürdigende Weg zum Arbeitsamt.