Widerrufsbelehrung

1. Bei einem Vertrag, der unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird, hat der Verbraucher das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu widerrufen, wobei die Widerrufsfrist bei der Lieferung von Waren an dem Tag ihresEingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren an dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen an dem Tag des Vertragsschlusses beginnt. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist schriftlich (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware der MedienLB gegenüber zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Nach Ingebrauchnahme von gelieferten Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software erlischt das Widerrufsrecht.
Der Widerruf ist zu richten an

MedienLB
Medien für Lehrpläne und Bildungsstandards GmbH

Leutstettener Str. 28
82319 Starnberg
Tel.: 089 / 55071 – 20
Fax. 089 / 55071 – 99
E-Mail: info@MedienLB.de

2. Bei einem Vertrag, der eine Warenlieferung zum Gegenstand hat, ist der Verbraucher im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn der Liefergegenstand durch Paket versendet werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu € 40,– der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über € 40,– hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, ist insoweit gegebenenfalls Wertersatz zu leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermieden werden, indem die Ware nicht wie von einem Eigentümer in Gebrauch genommen wird und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt.